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Der EU-Reformvertrag fällt am 12. Juni in Irland

Nach dem die irische Bevölkerung in einem Referendum am 12. Juni 2008 den EU-Reformvertrag mit einer klaren Mehrheit abgelehnt hat, eröffnet sich nun die Chance, eine neue Diskussion zu beginnen, an der auch die breite Öffentlichkeit beteiligt oder zumindest gehört wird. Eine europäische Verfassung - in welcher Form auch immer - kann legitim nur auf einem tatsächlich demokratischen Entwicklungsprozess basieren.

Kommentar Zum irischen Nein und den Reaktionen

Der jetzige - nun zurückgewiesene - Vertrag hebelt in wichtigen Bereichen die Gewaltenteilung aus, weder das EU-Parlament noch der Gerichtshof verfügen über Mitspracherechte bezüglich europäischer Kriegseinsätze. Darüber hinaus wird in einer Erläuterung (2007/C 303/02) zur viel gelobten Grundrechtecharta die Tötung von Menschen zur Aufstandsbekämpfung legitimiert: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um [...] einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

Deshalb und aus vielen anderen Gründen lehnt die Friedens- und globalisierungskritische Bewegung diesen Vertrag weiterhin ab!

Undemokratisch
Obwohl der EU-Verfassungsvertrag im Jahr 2005 von der französischen und niederländischen Bevölkerung abgelehnt wurde, soll nun versucht werden, mit dem sog. Reformvertrag (auch: "Vertrag von Lissabon") seine wesentlichen Inhalte in kaum abgewandelter Form durch die Hintertür zu verabschieden. Der Reformvertrag ist nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen, er ignoriert das Votum in Frankreich und den Niederlanden und wurde erneut im stillen Kämmerlein unter Ausschluss der europäischen Öffentlichkeit ausgehandelt. Selbst die Bundesregierung räumt in einer Presseerklärung (7.11.2007) unumwunden ein: "Der Begriff 'Verfassung für Europa' war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden."

Sozialpolitisch kontraproduktiv
Mit dem Lissabonner Vertrag wird eine bestimmte - und zwar die neoliberale - Wirtschaftsform festgeschrieben, obwohl damit seit Jahrzehnten eine Verarmung weiter Teile der Bevölkerung innerhalb der Europäischen Union, vor allem aber in der sog. Dritten Welt einhergeht. In Artikel 98 etwa heißt es: "Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb." Besonders perfide ist es, wenn der Reformvertrag in Artikel 10a angibt, die Europäische Union bekenne sich zu dem "vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen", nur um im nächsten Satz als zentrale Maßnahme hierfür folgendes zu benennen: "die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse." Es ist allgemein bekannt, dass diese Maßnahmen die weltweite Armut vergrößern, sich aber als hochprofitabel für die europäischen Großkonzerne erwiesen haben. Gleichzeitig ist diese Armut, wie selbst die Weltbank mittlerweile einräumt, der wichtigste Grund für das Ausbrechen gewaltsamer Konflikte in der Dritten Welt, die dann wiederum militärisch "befriedet" werden müssen, um den Dampfkessel der Globalisierungskonflikte unter Kontrolle zu halten.

Darüber hinaus wird in einer Erläuterung (2007/C 303/02) zur viel gelobten Grundrechtecharta die Tötung von Menschen zur Aufstandsbekämpfung legitimiert: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um [...] einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

Militarisierung durch die Hintertür
Sämtliche bereits an der EU-Verfassung kritisierten Militarisierungsaspekte wurden auch in den Lissabonner Vertrag übernommen. Kernpunkte der Kritik waren und sind:

"Konsolidierte Fassung" des Reformvertrages (private Bearbeitung)

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